Mittwoch, 10. November 2010

Teilerfolg für Cannabis-Arzt


Jean Colombera setzt sich für die Nutzung von Hanf in der Medizin ein (Foto: Fabrizio Pizzolante)
Cannabishaltige Medikamente, für die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen („autorisation de mise sur le marché“) in einem anderen Land vorliegt, können auch in Luxemburg von Ärzten verschrieben und dementsprechend genutzt werden.

Dies geht aus der Antwort von Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo auf einen Brief des Abgeordneten Dr. Jean Colombera (ADR) hervor. Er bewerte die Antwort als ersten Erfolg in seinem Kampf für den Cannabis, erklärte er am Dienstag anlässlich einer Pressekonferenz.

Colombera hatte in einem Brief vom 25. Oktober 2010 den Minister um Erlaubnis gebeten, einigen von seinen Patienten Cannabis haltige Medikamente verschreiben zu dürfen. Insbesonders handelte es sich dabei um drei Medikamente (Bedrocan, Bediol und Bedrobinol), welche in den Niederlanden erhältlich sind.

Verschreiben verboten!

Da diese Arzneimittel aber in den Niederlanden nicht frei verkäuflich seien, sondern einem speziellen Reglement unterliegen, dürfen diese nicht in Luxemburg verschrieben werden. Da es Colombera jedoch um mehr als nur die Nutzung von cannabishaltigen Medikamenten geht, stellte er am Dienstag eine Petition vor, in der die Regierung aufgefordert wird, „das Verschreibungsverbot von Cannabis aufzuheben, und dessen therapeutische Anwendung zu ermöglichen.“ Das Verbot basiere auf einem Gesetz aus dem Jahre 1973, seitdem hätten sich jedoch eine ganze Menge neuer Erkenntnisse ergeben. Untersuchungen haben ergeben, dass Cannabis nicht nur Schmerzen lindere und verschiedenen Krankheiten heilen könne, sondern auch präventive Eigenschaften habe. Die Pflanze sei außerdem von größerem therapeutischem Nutzen, als synthetisch hergestellte Cannabinoide.

Um die medizinischen Vorteile der Pflanze und die damit zusammenhängenden Forschungergebnisse zu erläutern, hatte die kürzlich gegründete „Union francophone pour les cannabinoïdes en médecine“ (UFCM) den kalifornischen Arzt William Courtney eingeladen, der eigenen Angaben nach schon fünf tausend Patienten mit Cannabis behandelt hat.

Medizinisch wertvoll

Das Problem mit der Pflanze sei, dass es in der breiten Öffentlichkeit als Rauschmittel verschrien ist. Es sei aber vor allem die Substanz THC, welche psychoaktiv ist. Eine andere Substanz, Cannabidiol (CBD), sei dagegen schwach psychoaktiv. Sie besitze eine Vielzahl von wohltuenden, therapeutischen Effekten. Eine rezente Studie, die vom CRP-Santé in vitro (lat: „im Reagenzglas“) durchgeführt wurde, habe gezeigt, dass CBD sogar Hirntumorzellen unschädlich machen könne.
In Luxemburg wollen die beiden Ärzte nun ein Kompetenzzentrum für Cannabismedizin gründen, weil Luxemburg, so der Arzt aus Kalifornien, eine jahrelange Erfahrung im Anbau mit Hanf habe.

Die Pharmaindustrie sei lediglich an der synthetischen Herstellung von einzelnen Inhaltsstoffen interessiert, sofern diese legal seien. Patienten, die jedoch auf große Mengen angewiesen seien, könnten sich diese Produkte oft nicht leisten. Deshalb wäre ein breiter Anbau von natürlichem Cannabis ideal, da man den größten Nutzen aus der Pflanze ziehe, wenn man sie integral, quasi als Gemüse verzehre.

Montag, 1. November 2010

Debatte um medizinisches Cannabis in Luxemburg


Jean Colombera: Offener Brief an den Gesundheitsminister
Mediziner bittet um die Erlaubnis, Cannabis verschreiben zu können.

(jot) - Der Mediziner und ADR-Abgeordnete Jean Colombera hat sich in einem offenen Brief an Mars Di Bartolomeo gewandt. Er bittet den Gesundheitsminister um die Erlaubnis, sechs Patienten Cannabis in therapeutischen Dosen verschreiben zu können.

Der ADR-Abgeordnete betont in seinem Brief, dass die schwerkranken Patienten sich bereits mehreren wissenschaftlich anerkannten Therapien in Luxemburg unterzogen hätten. Diese hätten allerdings nicht zu einer Verbesserung ihrer Gesundheitssituation geführt.

Das Cannabis hätte jedoch dazu beigetragen, dass der Zustand der Patienten sich „spektakulär“ verbessert habe und sich somit ihre Lebensqualität erhöht habe.

Colombera befürchtet Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Jean Colombera erklärt in seinem Brief, dass er befürchtet, dass sich der Zustand der Patienten nun wieder verschlechtere. Er sei nämlich dazu „eingeladen“ worden, kein Cannabis mehr zu verschreiben. Der ADR-Abgeordnete spielt mit dieser Aussage auf die Hausdurchsuchung in seiner Arztpraxis am 6. Oktober und die Ermittlungen der Diekircher Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn an.

„Sie haben wiederholt geäußert, dass Ihnen die Gesundheit der Patienten am Herzen liegt. Ich kann mir also schlecht vorstellen, dass Sie den sechs Patienten eine lebenswichtige Behandlung verweigern können“, appelliert Colombera zum Abschluss des Briefes an den Gesundheitsminister.

Am 19. Oktober hatte Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo in der Abgeordnetenkammer erklärt, dass es eine Zulassung des Cannabis-Wirkstoffes als Medikament in Luxemburg nicht geben wird.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Vor dem Gesundheitsministerium Luxemburg


Der ADR-Abgeordnete Jean Colombera (vorne im Bild) ist Präsident der Vereinigung, die die Kundgebung organisiert hatte.

(jot) - Am Donnerstagnachmittag fand vor dem Gesundheitsministerium eine Kundgebung statt. Die rund 30 Demonstranten protestierten nicht etwa gegen die geplante Gesundheitsreform der Regierung, sondern für die Legalisierung von medizinischem Cannabis.

Organisiert wurde die Demo von der „Union Francophone pour les Cannabinoïdes en Médecine“. Präsident dieser Vereinigung ist der Arzt und ADR-Abgeordnete Jean Colombera, gegen den die Staatsanwaltschaft Diekirch Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen hat. Dem Allgemeinmediziner wird vorgeworfen, Medikamente auf Cannabis-Basis verschrieben zu haben.

Bei einer Hausdurchsuchung am 6. Oktober in der Arztpraxis von Colombera wurden neben Patientendossiers auch Cannabis von der holländischen Firma Bedrocan beschlagnahmt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der „Union Francophone pour les Cannabinoïdes en Médecine“ hervor. Rund 20 Patienten könnten zurzeit nicht mehr mit medizinischen Präparaten versorgt werden. Einige von ihnen würden sich in einem schlimmen Gesundheitszustand befinden.

Bei der Demo hielten Jean Colombera, der US-Arzt William Courtney sowie einige Patienten, die Erfahrungen mit Medikamenten auf Cannabis-Basis gemacht haben, Ansprachen. Die Demo, die von Bob-Marley-Liedern musikalisch umrahmt wurde, wurde von Beamten der Drogenabteilung der Polizei überwacht.

Freitag, 17. September 2010

Cannabis als Medizin - br3 - Gesundheit 14.09.2010

Auch wenn der Anfang nicht überzeugt ("Halluzinogen" kommt aus der Chemikersprache der Prä-80er Jahre) ein ganz guter Bericht:

Donnerstag, 6. Mai 2010

Cannabis als Medizin: Jetzt ist Bundesregierung am Zug



Anlässlich der Empfehlung des Sachverständigenausschusses Betäubungsmittel, einen Cannabisextrakt zur medizinischen Verwendung verkehrs- und verschreibungsfähig zu machen, erklärt Harald Terpe, Sprecher für Drogen- Suchtpolitik:

Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses ist ein wichtiger erster Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabismedikamenten zu verbessern.
Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.

Bislang müssen sich Patientinnen und Patienten einem Genehmigungsverfahren bei der Bundesopiumstelle unterwerfen. Im Falle der Genehmigung müssen sie die nicht unerheblichen Kosten des Cannabisextraktes selbst tragen. Durch die Zulassung eines verschreibungsfähigen Fertigarzneimittels würden die Krankenkassen die Kosten dieses Medikamentes tragen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Erkrankungen, bei denen die positiven Wirkungen von Cannabis gut belegt sind. Das gilt etwa für die Schmerzbehandlung.

Mittwoch, 14. April 2010

Cannabis hilft bei Blasenüberaktivität

Der synthetische Cannabis-Stoff "Canna-binor" hilft bei Blasenüberreaktion.

Bild: Dieter Schütz/ Pixelio
Der synthetische Cannabis-Stoff "Canna-binor" hilft bei Blasenüberreaktion.

Medizinier der Urologischen Klinik in München haben in Zusammenarbeit mit einer schwedisch-amerikanischen Arbeitsgruppe festgestellt, dass der synthetische hergestellte Cannabis-Stoff "Canna-binor" die Symptome einer überaktiven Blasen (engl. OAB, "OverActive Bladder") mindern könnte. Bei Versuchen mit Tieren konnten entsprechende Ergebnisse erzielt werden.

Auf die Idee kamen die Medizinier im Kontext der Behandlung von Multiple Sklerose (MS) Patienten. MS Patienten verwenden häufig Cannabis Präperate, um Schmerzen und Spastiken zu lindern. Zudem weisen MS-Patienten häufig Syptome auf, die einer "OverActive Bladder" ähneln. Nach Anwendung entsprechender Cannabis-Medikamente minderten sich die Symptome bei den MS-Patienten und die Beschwerden gingen zurück.

Die "Over-Active-Bladder" ist eine funktionelle Störung der Harnblasenfunktion. OverActive Bladder Patienten leiden unter ständigem Harndrang und häufiges Wasserlassen. Teilweise klagen Patienten über Inkontinenz. "Behandelt wird die OAB meist mit Medikamenten, die die Muskulatur der Harnblase entspannen", so Dr. Christian Gratzke von der Urologischen Klinik München. "Deren Wirksamkeit ist jedoch zeitlich begrenzt und die Medikamente haben zum Teil gravierende Nebenwirkungen, wie Mundtrockenheit oder Verwirrungszustände." Aus diesem Grund wurde Jahrelang nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten gesucht. Der Cannabis-Stoff Canna-binor könnte nun bald Linderung für die Patienten verschaffen. Zusätzlich gibt es in der Naturheilkunde zahlreiche Anwendungen, die eine Linderung verschaffen. (sb, 12.04.2010)

Montag, 5. April 2010

Cannabis-Inhaltstoff THC hemmt Ausbreitung von Krebs

Der Wirkstoff THC lässt die Zellen einen Hemmstoff gegen die Enzyme bilden

Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) hemmt einer Laborstudie der Universität Rostock zufolge die Ausbreitung von Krebs. Wie die Hochschule mitteilte, wiesen die Pharmakologen Robert Ramer und Burkhard Hinz in Zellkulturen nach, dass der THC die Auswanderung von Tumorzellen in umliegendes Gewebe bremst. Im Körper können durch diese Auswanderung Metastasen entstehen. Ermöglicht wird die Wanderung durch gewebezersetzende Enzyme, die von den Krebszellen produziert werden.

Der Cannabis-Wirkstoff lässt die Zellen einen Hemmstoff gegen diese Enzyme bilden. Nach Angaben von Hinz, Leiter des Instituts für Toxikologie und Pharmakologie, sind die Arbeiten zur Antikrebswirkung noch in einem frühen, experimentellen Stadium. Die bisherigen Befunde ließen jedoch darauf hoffen, dass Cannabinoide in Zukunft eine zusätzliche Krebstherapie darstellen könnten, die mit weniger Nebenwirkungen als die in der herkömmlichen Chemotherapie verwendeten Medikamente auskomme.

Cannabinoide werden schon seit Anfang der 1990er Jahre intensiv auf ihre medizinische Wirkung untersucht. Sie werden unter anderem bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie gegen Krebs eingesetzt. Tierversuche und Zellkulturexperimente weisen nach Angaben der Hochschule darauf hin, dass Cannabinoide auch in der Lage sind, Krebszellen an der Teilung zu hindern und sogar zu töten und so das Wachstum von Tumoren bremsen können.

Donnerstag, 18. Februar 2010

Ermittlungsverfahren gegen Cannabis-Arzt eingestellt


Rüthen. Im April hatte die Polizei Wohnung und Büroräume des Rüthener Arztes Dr. Franjo Grotenhermen durchsucht. Der Verdacht: Abgabe oder Besitz von Betäubungsmitteln. Seit Jahren kämpft der Mediziner für die Legalisierung von Cannabis als Medizin. Nun wurde das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Rüthener Arzt Dr. Franjo Grotenhermen eingestellt. Dies wurde seinem Rechtsanwalt jetzt mitgeteilt.

Grotenhermens Wohnung und Büro waren im vergangenen April von der Polizei durchsucht worden. Der Rüthener Mediziner ist Vorsitzender der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin” (ACM). Die Mitglieder setzen sich für die Anerkennung und Freigabe von Cannabis als Medikament ein. Die Polizei beschlagnahmte Aktenordner der ACM, fertigten eine Kopie der Festplatte seines Computers an und notierten die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf „Handel mit oder Herstellen oder Abgabe/Besitz von einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel”.

Hanfapotheke im Internet
Auf Grotenhermen war die Staatsanwaltschaft Hamburg durch andere Ermittlungen gegen die so genannte „Hanfapotheke” im Internet aufmerksam geworden. Der Rüthener unterstützte diese als Beiratsmitglied. Die „Hanfapotheke” brachte - anonym -Patienten und Spender zusammen. Die schwerkranken Patienten hatten den Nachweis zu erbringen, dass ein Bedarf für eine Cannabis-Behandlung bestand. Ärzte prüften diesen Nachweis dann.

Die „Hanfapotheke” ist im Internet inzwischen nicht mehr erreichbar. Grotenhermen vermutet, dass dies im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesopiumstelle in Bonn (die zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehört) stehen könnte. Diese hatte, nachdem sie zuvor jahrelang Anträge pauschal abgelehnt hatte, im vergangenen Jahr erstmals Anträge zur Nutzung von Cannabis erlaubt. Sie folgte damit einem Urteil des

Krampflösende Wirkung
So durfte eine 51-jährige Patientin, die an Multipler Sklerose leidet, als Erste das krampflösende Cannabis aus der Apotheke beziehen. Inzwischen waren 21 Patienten mit ihrem Antrag in Bonn erfolgreich.

Dort gibt es derzeit 45 offene Anträge. Die generelle Situation, so Grotenhermen, sei aber „dramatisch”. Ihn erreichten jede Woche viele Anrufe von Patienten, die um Hilfe bitten - und die er nicht erfüllen kann. Diese Patienten, vermutet er, würden wohl in den illegalen Markt abgedrängt. Er würde sich wünschen, dass die Hürden zur Genehmigung herabgesetzt und Ärzte über die Nutzung entscheiden dürften. In Frage kommen für Cannabis etwa chronische Schmerzpatienten, Menschen mit MS oder dem Tourette-Syndrom.

Mittwoch, 17. Februar 2010

Hanf gegen Krebs

Bremst die Ausbreitung

Ein Inhaltsstoff der Cannabis-Pflanze hemmt einer Laborstudie der Universität Rostock zufolge die Ausbreitung von Krebs. Wie die Hochschule mitteilte, wiesen die Pharmakologen Robert Ramer und Burkhard Hinz in Zellkulturen nach, dass der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol die Auswanderung von Tumorzellen in umliegendes Gewebe bremst. Im Körper können durch diese Auswanderung Tochtergeschwülste (Metastasen) entstehen. Ermöglicht wird die Wanderung durch gewebezersetzende Enzyme, die von den Krebszellen produziert werden. Der Cannabis-Wirkstoff lässt die Zellen einen Hemmstoff gegen diese Enzyme bilden.

Nach Angaben von Hinz, Leiter des Instituts für Toxikologie und Pharmakologie, sind die Arbeiten zur Antikrebswirkung noch in einem frühen, experimentellen Stadium. Die bisherigen Befunde ließen jedoch darauf hoffen, dass Cannabinoide in Zukunft eine zusätzliche Krebstherapie darstellen könnten, die mit weniger Nebenwirkungen als die in der herkömmlichen Chemotherapie verwendeten Medikamente auskomme. Die Resultate sind im "Journal of the National Cancer Institute" veröffentlicht.

Cannabinoide werden schon seit Anfang der 90er Jahre intensiv auf ihre medizinische Wirkung untersucht. Sie werden unter anderem bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie gegen Krebs eingesetzt. Tierversuche und Zellkulturexperimente weisen nach Angaben der Hochschule darauf hin, dass Cannabinoide auch in der Lage sind, Krebszellen an der Teilung zu hindern und sogar zu töten und so das Wachstum von Tumoren bremsen können.

Dienstag, 16. Februar 2010

Marihuana bringt Spermien auf Touren

dürfte: Marihuana macht Spermien aktiv. Allerdings wird Marihuana auch mit männlicher Unfruchtbarkeit in Verbindung gebracht.
Die Spermien des Mannes im Hoden sind unbeweglich, erst wenn sie in die Scheide der Frau gelangen, werden sie aktiv. Was die Forschung lange Zeit vor ein Rätsel gestellt hat, hat nun ein Team um Yuriy Kirichok von der University of California in San Francisco herausgefunden.

Des Rätsels Lösung findet sich an der Oberfläche der Spermien. Die Poren des Samens reagieren überaus empfindlich auf den pH-Wert ihrer Umgebung. Nur bei geringem pH-Wert öffnen sich die Poren und aktivieren so die Samenzellen. Da der pH-Wert in der weiblichen Vagina niedriger als im männlichen Hoden ist, kommen die Spermien erst dort in Bewegung.

In weiteren Untersuchungen fanden die amerikanischen Forscher heraus, dass in den Geschlechtsorganen von Mann und Frau eine cannabisähnliche Substanz enthalten ist, das Anandamid. In besonders hoher Konzentration kommt Anandamid in der Nähe der weiblichen Eizelle vor und sorgt für erhöhte Spermienaktivität.

"Marihuana könnte die Funktion des Anandamid nachahmen und die Spermien vorzeitig aktivieren, wenn sie sich noch in den Hoden befinden", stellt Forscher Yuriy Kirichok in Aussicht. Allerdings würden die Spermien dann auch wieder direkt im Hoden absterben.

"All diese Prozesse sind für die Befruchtung einer Eizelle von großer Bedeutung", sagt Kirichok. "Da wir nun das Molekül kennen, dass für diese Prozesse verantwortlich ist, könnte man es durch bestimmte Wirkstoffe sowohl hemmen als auch aktivieren."

Diese Erkenntnis gibt der Forschung nicht nur die Möglichkeit neue Verhütungsmethoden für den Mann zu entwickeln sondern auch die männliche Unfruchtbarkeit zu behandeln.

Montag, 15. Februar 2010

Steigert Cannabis die Gehirnleistung?


In bisherigen Blogbeiträgen habe ich mich immer sehr kritisch über Drogen zur Kreativitätssteigerung geäußert. Das soll in diesem Beitrag nicht anders sein. Im Neuen Deutschland erschien heute allerdings ein bemerkenswerter Artikel über den Zusammenhang von Cannabis und der Gehirnleistung:

Ein Forschungsteam an der Ohio State University um den Psychologen Gary Wenk fand heraus: THC wirke auf das Gehirn entzündungshemmend und rege das Wachstum von Nervenzellen an, was die Gedächtnisleistung befördere.
Die Forscher stellten ihre Entdeckung bei einem Treffen der Society for Neuroscience in Washington vor:

»Wenn wir jung sind, produziert unser Gehirn viele Neuronen, und das Gedächtnis funktioniert gut. Wir brauchen diese Zellen, um auf alte Erinnerungen zurückgreifen zu können und neue zu bilden. Wir haben herausgefunden, dass der THC-artige Stoff das Zellwachstum im Hirn positiv beeinflussen kann.«

Dienstag, 9. Februar 2010

Cannabis im Arzneischränkchen


Drei Unterfranken haben die Erlaubnis für den Gebrauch von Hanf als Medizin bekommen


„Medizinal-Cannabis-Blüten“steht auf dem Döschen, der Inhalt ist aus den Niederlanden importiert. Vor genau einem Jahr haben erstmals in Deutschland Apotheken Marihuana als Medikament ausgegeben. Die Bundesopiumstelle hatte sieben Patienten, denen andere Medikamente nicht halfen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach aufwändigen Genehmigungsverfahren durften sie ab Februar das schmerzlindernde Kraut legal bei ihrem Apotheker beziehen. Inzwischen sind es 21 Patienten, die mit ihrem Antrag in Bonn bei der Bundesopiumstelle erfolgreich waren. Drei von ihnen kommen aus Unterfranken.

Ein 45-jähriger Würzburger konnte kurz vor Weihnachten zum ersten Mal ein Döschen Blüten in seiner Apotheke holen. Ein Verkehrsunfall vor acht Jahren hatte den gelernten Maschinenbauer zum Invaliden gemacht. „Von oben bis unten“ war er damals von den Ärzten „zusammengeschraubt worden“. Gegen die Rückenschmerzen, die seitdem nicht mehr aufhören, bekam der Würzburger die üblichen Schulmedizin-Mittel verschrieben. Doch die Nebenwirkungen waren zu stark, zu den Schmerzen kamen Magenprobleme.

Vor sechs Jahren setzte der Würzburger die Medikamente ab und begann sich selbst zu therapieren. Mit Cannabis-Kraut. Statt Schmerzmittel und Schlaftabletten zu schlucken nimmt er abends, kurz vor dem Zubettgehen, den Verdampfer und inhaliert die Hanfblüten. „Das löst die Verspannungen in den Beinen, hilft beim Einschlafen und ich kann morgens relativ schmerzfrei aufstehen.“

Fünf Gramm Cannabis-Blüten enthält eine Dose, 72 Euro zahlt der Würzburger dafür. Seine Hausärztin half beim Genehmigungsverfahren und bestätigte die positive Wirkung des Cannabis, das sonst als Droge verrufen ist. „Hanf sollte in der Apotheke neben den anderen Schmerzmitteln stehen und bei medizinischen Indikationen zumindest eine Option sein“, sagt der 45-Jährige, der sich im Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin engagiert und gegen Vorurteile ankämpft: „Es ist ein Drama, was durch Unkenntnis aus dieser Pflanze mit ihrem Potenzial gemacht wird.“

Auch wenn er sein Kraut jetzt nicht mehr illegal inhaliert, ist das Gefühl etwas Unerlaubtes, Kriminelles zu tun, nicht ganz verschwunden: „Die Angst, diffamiert und denunziert zu werden, ist nach wie vor da“, sagt der Würzburger, der seinen Namen deshalb lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.

Der synthetisch hergestellte, teure Cannabis-Wirkstoff Dronabinol, den Ärzte seit zwölf Jahren verschreiben dürfen, habe „nichts gebracht, nicht geholfen“, sagt der Würzburger Schmerzpatient. Deshalb der Antrag für die Blüten. „Dronabinol enthält nur den Hauptwirkstoff, natürliches Cannabis über 60 verschiedene Cannabinoide“, sagt der Bad Kissinger Clemens Frank. Der querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer und Krebspatient hatte selbst einige Zeit lang Dronabinol eingenommen – bis die Krankenkasse nicht mehr zahlte.

Joint gegen Spastiken

Nach Jahren der selbstverordneten Therapie mit dem verbotenen Kraut bekam Frank im vergangenen Sommer als erster Antragsteller aus Unterfranken die Erlaubnis zum schmerzstillenden Joint gegen seine Schmerzen und Spastiken. 20 Gramm Blüten sind ihm pro Monat genehmigt. „Ein enormer Gewinn an Lebensqualität“, sagt der 43-Jährige. Er komme mit einem einem Tütchen am Tag aus. „Bei schlechtem Wetter müssen es auch zwei oder drei sein.“

45 offene Anträge in Sachen Cannabis-Erlaubnis liegen derzeit bei der Bundesopiumstelle vor. Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom und chronische Schmerzen oder Schmerzen bei Krebserkrankungen sind die häufigsten Gründe für eine Genehmigung, sagt Dr. Ansgar Schulte vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, zu dem die Bundesopiumstelle gehört. Bei Krebspatienten kann Cannabis Übelkeit und Appetitlosigkeit lindern. Eine Erfahrung, die auch Clemens Frank machte: „Mit Cannabis hatte ich während der Chemo bedeutend bessere Erfolge gegen die Übelkeit als mit den herkömmlichen Chemiekeulen.“

Gleich wogegen das Kraut helfen soll – in jedem einzelnen Fall müssen die Ärzte bestätigen, dass alle anderen Therapien ausgeschöpft sind. Die erste Genehmigung für Cannabis auf Rezept hatte die Bundesopiumstelle übrigens im Sommer 2007 ausgestellt. Jahrelang hatte die Behörde Anträge pauschal abgewiesen – weil Sondergenehmigungen nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende“ Zwecke erteilt würden.

Extrakt genehmigt

Auch die Gesundheit von Einzelnen sei ein öffentliches Interesse, entschied dann das Bundesverwaltungsgericht – und verordnete Einzelfallprüfungen. Eine 51-jährige Multiple-Sklerose-Patientin war schließlich die Erste, die das krampflösende Cannabis als Extrakt aus der Apotheke beziehen durfte. Inzwischen sind es bundesweit 17 Patienten, die Cannabis-Extrakt als Medizin verwenden dürfen, heißt es bei der Bundesopiumstelle.

Samstag, 6. Februar 2010

Cannabisblüten legal


Einer unserer Leser, Alois Hanfstengl*, hat es nach einem beschwerlichen Weg geschafft, die Papiere zum legalen Hanferwerb von der Bundesopiumstelle zugestellt zu bekommen, nach dem ihm seine langjährige Hausärztin die Empfehlung dafür ausgeschrieben hatte.
Diese ist maßgeblich dafür verantwortlich, da ein Beleg des Scheiterns anderer Heilungsmethoden Voraussetzung für die Erlaubnis auf medizinalen Hanf ist und das Einverständnis des Arztes den Patienten weiterhin während der Therapie zu begleiten ebenso verpflichtend ist.
Vor dem ersten Einkauf in einer Apotheke mit betäubungsmittelrechtlicher Erlaubnis warten aber erst einige offizielle Papiere der Bundesopiumstelle darauf gewissenhaft gelesen zu werden. Denn nun liegt die Verantwortung über eine eigentlich illegale Substanz bei dem Patienten.
Daher will der Staat auch genau wissen wie, warum und mit was man zur Tat schreitet und worauf man grundsätzlich zu achten hat, damit Bürger ohne diese Lizenz weitestgehend geschützt bleiben. So muss jegliche Änderung im Umgang mit der Substanz sowie Veränderungen, die den Wohnort betreffen, dem betreuenden Arzt und ähnliches sofort an die Bundesopiumstelle weitergeleitet werden.
Die Aufbewahrung der Cannabisblüten ist dazu Hauptverantwortung des Nutzers. Es muss garantiert sein, dass niemand Zugang zu dem Pflanzenmaterial gewährt bekommt. Eine schnelle Entwendung muss wesentlich erschwert sein. Im Falle von Restbeständen müssen diese bei der Apotheke zur Vernichtungszwecken abgeliefert werden. Über die genauen Mengen und Einnahmezeiten wird die Bundesopiumstelle informiert, ebenso über die zur Vernichtung wieder zurückgebrachten.
Kein Milligramm geht verloren, ohne dass die Bundesopiumstelle informiert wäre. Halbjährlich muss man diese mit seinem Therapiemuster versorgen. Zu diesem Zweck existiert ein extra angefertigtes Betäubungsmittel-Meldungsformular, welches die erhighternden Eintragungen erleichtern soll. Zu- und Abgänge, Anfangs- und Ist-Bestand der Medizinal-Cannabisblüten sind je für einen Halbjahreszeitraum zu verzeichnen. Bei dem Verbrauch wird sogar netterweise der „Schwund“, der stattfinde Wägeverlust, mit einbezogen, so dass ein bisschen Feuchtigkeit im grünen Heilmittel nicht negativ ins Gewicht fällt - im wahrsten Sinne des Wortes.
75 Euronen lässt sich der Staat jedoch für die offizielle Amtshandlung auf Erlaubnis des Antrags nach Selbsttherapie mit Medizinal-Cannabisblüten bezahlen. Dieses ist jedoch die kleinste Hürde im Kampf um natürlich hilfreiche Medizin.

*Name von der Redaktion geändert

Freitag, 5. Februar 2010

Wie Marihuana Spermien auf Trab bringt

Solange sie im Hoden sind, schlummern sie still vor sich hin. Im Einsatz aber sind Spermien äußerst aktiv. Jetzt haben Forscher den lange gesuchten Schalter entdeckt - und herausgefunden, dass auch Marihuana ihn betätigen kann. Das hat allerdings nicht nur Vorteile.
Menschliche Spermien: Alkalische Umgebung lässt sie aktiv werden

Die Spermien des Mannes haben Forscher lange vor ein Rätsel gestellt: Warum verharren sie im Hoden unbeweglich, werden aber äußerst aktiv, sobald sie in eine Scheide gelangen? US-Wissenschaftler haben jetzt eine Antwort parat: Sie haben den molekularen Schalter entdeckt, der Spermien aus ihrem Ruhezustand weckt und ihren Schwanz in Bewegung setzt.

Bereits seit längerer Zeit ist bekannt, dass Spermien eine alkalische Umgebung - also einen hohen pH-Wert - brauchen, um in Bewegung zu kommen. In den männlichen Hoden herrscht jedoch bei einem pH-Wert von 6,0 ein saures Milieu, so dass die Spermien dort vollkommen inaktiv sind. Der pH-Wert in der Scheide liegt dagegen bei 7,4 und damit im alkalischen Bereich.

Ein Team um Yuriy Kirichok von der University of California in San Francisco hat jetzt Poren auf der Oberfläche der Spermiengeißeln entdeckt, die sich in einer alkalischen Umgebung öffnen. Dadurch strömen positiv geladene Protonen nach außen, so dass die Spermien selbst alkalisch werden, schreiben die Forscher in der Fachzeitschrift "Cell" ( doi: 10.1016/j.cell.2009.12.053). "Man kann die Spermienzellen mit Ballons vergleichen, die mit Protonen vollgepumpt sind", erklärt Kirichok. "Durch äußere Reize öffnen sich die Poren in der Oberfläche des Ballons, die sogenannten Hv1-Kanäle, so dass extrem viele Protonen ausfließen." Dies stößt eine Kaskade biochemischer Reaktionen an: Die Spermien reifen, werden beweglich und bereiten sich darauf vor, eine Eizelle zu befruchten.

Mit biophysikalischen und biochemischen Methoden konnten Kirichok und sein Team erstmals zeigen, dass die Schwänze der Spermien mit sehr vielen Hv1-Kanälen bedeckt sind. Weiterhin maßen die Forscher erstmals den Protonenfluss durch die Zellmembran der Spermien und gingen den Faktoren auf den Grund, die dieses Ausströmen in Gang setzen.

Mariuhana lässt Spermien schon im Hoden aktiv werden - und absterben
Dabei konnten die Wissenschaftler eine Reihe weiterer Rätsel lösen. So wusste man bisher, dass Zink und Marihuana die Beweglichkeit der Spermien und die Fruchtbarkeit herabsetzen - die Gründe dafür waren aber unbekannt. Die größte Konzentration von Zink beim Menschen findet sich in den männlichen Geschlechtsorganen. In der weiblichen Scheide ist wesentlich weniger davon vorhanden. Die neuen Ergebnisse zeigen nun, dass Zink die Hv1-Kanäle hemmt und damit in den Hoden zur Ruhigstellung der Spermien beiträgt. In der Vagina bleibt dieser Effekt dagegen aus.

Zu Marihuana lieferte die Forschung bisher widersprüchliche Ergebnisse: Einerseits wird es mit männlicher Unfruchtbarkeit in Verbindung gebracht, andererseits ließ sich bei Marihuana-Konsum eine vermehrte Spermienaktivität beobachten. Allerdings findet sich auch in den männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen eine Cannabis-ähnliche Substanz, das Anandamid. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Endocannabinoid, das vom Körper selbst produziert wird und an die gleichen Rezeptoren wie Marihuana andockt.

Anandamid scheint in besonders hoher Konzentration in der Nähe der weiblichen Eizelle vorzukommen - und öffnet ebenfalls die Hv1-Kanäle. "Marihuana könnte die Funktion des Anandamid nachahmen und die Spermien vorzeitig aktivieren, wenn sie sich noch in den Hoden befinden", meint Kirichok. Da Spermien nur ein paar Stunden lang aktiv sind, führe Marihuana somit zu ihrem vorzeitigen Absterben.

"All diese Prozesse sind für die Befruchtung einer Eizelle von großer Bedeutung", erklärt Kirichok. "Da wir nun das Molekül kennen, dass für diese Prozesse verantwortlich ist, könnte man es durch bestimmte Wirkstoffe sowohl hemmen als auch aktivieren." Auf diese Weise könnten neue Verhütungsmethoden für den Mann entstehen und auch neue Methoden für die Behandlung männlicher Unfruchtbarkeit entstehen.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Marihuana gegen Krebs

Cannabis-Inhaltsstoff stoppt Metastasierung von aggressiven Brustkrebskrebszellen (MSNBC News)

Mittwoch, 20. Januar 2010

Marihuana-Apotheken triumphieren über Starbucks

In Denver gibt es mehr Haschisch-Apotheken als Starbucks-Filialen. Der Ansturm der Apotheken auf eine Registrierung zum Verkauf von medizinischem Cannabis ist ungebremst.

Denver bestätigt, dass auch der Verkauf von legalen Drogen ein boomendes Geschäft sein kann. In der Stadt gibt es mehr Ausgabestellen für die medizinische Verwendung von Cannabis als Starbucks-Filialen.

Der Finanzstadtrat Steve Ellington berichtete dem ABC Sender "Channel 7", dass vergangenen Montag 390 Apotheken in Denver für eine Registrierung für den Verkauf von Marihuana ansuchten. Im Gegensatz dazu bemühten sich im gesamten Staat Colorado nur 208 Personen darum, eine Geschäftslizenz für die Eröffnung eines Starbucks-Cafés zu erhalten.

Warum dieser Ansturm?
Eine Gesetzesänderung ist der Anlass für den Massenandrang der Aphoteken auf eine rechtzeitige Registrierung. Am 11. Jänner 2010 wird ein neues Gesetz erlassen: Apotheken im Umkreis von 330 Metern von Schulen oder Kinderbetreungsstätten dürfen kein medizinisches Cannabis verkaufen. Für alle, die sich vor Ablauf der Frist registriert haben, ist das Gesetz jedoch nicht gültig.

Denver im Cannabis-Rausch
Vergleicht man den die Anzahl der Marihuana-Apotheken pro Kopf, schlägt Denver sogar die Hollywood-Stadt Los Angeles. In der kalifornischen Filmstadt, mit einer Bevölkerung von 4,02 Millionen Einwohnern, kommt eine Marihuana-Ausgabestelle auf 4.065 Bewohner. Im Gegensatz dazu gibt es in Denver (598.707 Einwohner) eine Haschisch-Apotheke für 1535 Einwohner. Ein erstaunliches Ergebnis, denn der Bundesstaat Kalifornien leistete Pionierarbeit: Vor 13 Jahren erlaubte Kalifornien als erster US-Staat den Gebrauch der Droge zu medizinischen Zwecken. Das Gras ist dort zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor herangewachsen. Anbau, Vermarktung und Zubehörindustrie, schaffen Arbeitsplätze und spülen Steuergelder in die Landeskasse.

Kein Wunder also, dass Denver in Hinblick auf die Statistik den Spitznamen "Americas Cannabis Capital" trägt. Auch der Name "Mile High City" (Denver liegt genau eine Meile über dem Meeresspiegel) bekommt in diesem Zusammenhang eine neue Bedeutung.

Dienstag, 19. Januar 2010

Mit Cannabis gegen Spastiken


Los Angeles - Patienten mit Multipler Sklerose leiden häufig unter Bewegungsstörungen, bei denen sich Muskeln unwillkürlich zusammenziehen. Diese Spastiken hoffen amerikanische Wissenschaftler künftig mit Hilfe von Cannabis-Extrakten lindern zu können. Zahlreiche Studien scheinen den pharmazeutischen Benefit weiblicher Hanfpflanzen zu bestätigen.

Eigene Untersuchungen führten die Wissenschaftler aus Los Angeles nicht durch – sie überprüften vielmehr frühere Arbeiten, in denen die Wirkung der beiden Hauptinhaltstoffe des Cannabis in Bezug auf die Autoimmunkrankheit Multiple Sklerose untersucht wurden. Von den sechs letztlich ausgewählten kontrollierten Kurzzeitstudien, belegen fünf einen positiven Einfluss von Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol auf die Beweglichkeit der Patienten. Allerdings, so betonen die Forscher, seien die erheblichen Nebenwirkungen der Rauschsubtanzen nicht zu unterschätzen. Dennoch empfehlen sie, die spasmolytischen Effekte von Cannabis weiter zu untersuchen, da sie ein hohes pharmazeutisches Potential der beiden Wirkstoffe vermuten. In einer dänischen Studie führte das synthetische Cannabinoid Dronabinol zu einer moderaten Schmerzlinderung bei MS-Patienten. Es gilt dabei als Reservetherapeutikum. Cannabis- oder Dronabinol-haltige Fertigarzneimittel sind in Deutschland bisher nicht zugelassen. Dronabinol kann jedoch als Rezeptursubstanz in DAC-Qualität erworben und als Betäubungsmittel in Apotheken zur Herstellung von Kapseln oder öligen Tropfen für medizinische Zwecke eingesetzt werden.

Donnerstag, 14. Januar 2010

Heilmittel gegen Krebs – Wie Gesundheit verhindert wird

Sehen Sie die Geschichte von Rick Simpson, welcher mit Hanföl verschiedene Krebsarten geheilt hat. Zu seiner Gerichtsverhandlung vor dem obersten Gerichtshof, wo er wegen des Besitzes und Handels mit Hanf schuldig gesprochen wurde und zwar obwohl er vor dem Anbau eine Abteilung der regionalen Polizei über den medizinischen Anbau benachrichtigt hatte. Zur Verhandlung bestätigten 6 Polizeioffiziere, dass Rick Simpson nicht in das Bild eines Händlers passt. Weiter waren 10 Patienten sowie 6 Ärzte anwesend und bereit als Zeuge für Rick Simpson auszusagen, jedoch wurde allen die Aussage vom Gericht verweigert.

Link: Wunderpflanze Hanf - Die Geschichte von Rick Simpson

USA: Fortschritte bei Cannabis als Medizin Kalifornien debattiert die Legalisierung


Im Heimatland der Prohibition ist weiter Bewegung in der Drogenpolitik. Parlamente und Gerichte entscheiden sich immer häufiger für den Einsatz von Cannabis als Medizin und diskutieren inzwischen sogar eine Cannabislegalisierung.

Ende vergangenen Jahres urteilte Richter Christopher Cross vom Distriktgericht des Kreises Arapahoe in Colorado, dass Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen dürfen, nicht nur ein verfassungsmäßiges Recht haben es zu verwenden, sondern auch zu kaufen. Er gab damit einer CannaMart-Verteilungsstelle Recht, die über 600 Patienten versorgte und von der Stadt Centennial geschlossen wurde. Allein am Montag letzter Woche beantragten daraufhin 390 Apotheken eine
Lizenz zum Verkauf von Cannabis an Patienten. Cannabis als Medizin ist in Colorado seit einem Volksentscheid im Jahr 2000 erlaubt.

Am Montag, den 11.01.2010, beschloss das Parlament von New Jersey, chronisch kranken Menschen den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erlauben. Wer an Krebs, AIDS oder Multipler Sklerose leidet, kann bis zu zwei Unzen (etwa 57 Gramm) im Monat in staatlich kontrollierten Abgabestellen erwerben. Der Beschluss stellt einen Kompromiss dar, ursprünglich war beispielsweise auch die Möglichkeit des Eigenanbaus vorgesehen.

Ein Tag später befürwortete der Ausschuss für öffentliche Sicherheit in Kalifornien den Antrag AB390, Cannabis für Erwachsene zu legalisieren und zu besteuern. Mit seiner 4 zu 3 Stimmen Entscheidung ist der Ausschuss das erste Parlamentsorgan in den USA, das jemals den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken befürwortet. Der Antrag muss zwar wegen Verfahrensproblemen vermutlich erneut eingebracht werden, dennoch sieht der Autor des Antrages, Tom Ammiano, die bisherige Diskussion auf dem richtigen Weg.

Dienstag, 12. Januar 2010

Wunderpflanze Hanf - Die Geschichte von Rick Simpson

Dokumentation: RUN FROM THE CURE - THE RICK SIMPSON STORY







Mittwoch, 6. Januar 2010

Patienten aus Colorado dürfen Cannabis kaufen


Die medizinische Verwendung von Cannabis ist seit einem Volksentscheid im Jahr 2000 in Colorado erlaubt. Nach einem Urteil vom 30.Dezember 2009 haben nun Patienten ein verfassungsmäßiges Recht, Cannabis nicht nur zu verwenden, sondern auch zu kaufen. Richter Christopher Cross vom Distriktgericht des Kreises Arapahoe unterstützte die CannaMart-Verteilungsstelle, die die Stadt Centennial verklagt hatte, nachdem sie im Oktober geschlossen worden war. Cross gab dem Antrag der Verteilungsstelle auf eine einstweilige Verfügung statt, die die Stadt daran hindert, die Verteilungsstelle geschlossen zu halten, während sich CannaMart gegen das Argument der Stadt wehrt, sie habe das Recht, Cannabisläden zu schließen, weil sie gegen Bundesdrogengesetze verstoßen. Jüngste Entscheidungen der staatlichen Gesundheitsbehörden sowie eine Erklärung des Bundesjustizministers aus dem Jahr 2009, dass Bundesstaatsanwälte sich nicht in staatliche Regelungen zu Cannabis einmischen werden, haben zu einer explosionsartigen Vermehrung kommerzieller Cannabisgeschäfte in Colorado geführt. Richter Cross erklärte, die Stadt verletze die Rechte von drei medizinischen Cannabispatienten, die sich der Klage angeschlossen hatten. Einer dieser Patienten erklärte, dass die Schließung von CannaMart es ihm erschwere, medizinischen Cannabis, der ihm zur Behandlung einer Nervenerkrankung empfohlen worden sei, zu bekommen.

Quelle: Colo. judge: Pot shops have constitutional rights (Associated Press)

Dienstag, 5. Januar 2010

Naturmedizin:Cannabis gegen starke Schmerzen

Obwohl viele Patienten von den Inhaltsstoffen des Hanfs profitieren, ist der medizinische Einsatz des Krauts umstritten
Umstritten: Hanfpflanze als Medizin Gefährliche Einstiegsdroge und hochwirksames Medikament. Was für bundesweit rund 600.000 meist jugendliche Haschisch- und Marihuana-Konsumenten ein schneller Kick ist, kann letzte Hoffnung sein für schwerkranke Patienten mit Krebs, Aids oder multipler Sklerose, denen keine Arznei mehr hilft. Doch an Hanf oder Cannabis scheiden sich die Geister – zumal wissenschaftliche Studien weniger eindeutig sind als die aktuelle Rechtslage.

Zwar erhielten kürzlich sieben Patienten von der Bundesopiumstelle in Bonn eine Ausnahmegenehmigung und bekommen seit Mitte Februar aus den Niederlanden importierte „Medizinal-Cannabisblüten“ legal in der Apotheke. Der Bundestag sprach sich im vergangenen Dezember allerdings gegen die erleichterte Verwendung von Cannabis zur medizinischen Behandlung aus.

„Das getrocknete Kraut und das Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze – bekannt als Marihuana und Haschisch – sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht medizinisch verwendet werden“, sagt Professor Hans Georg Kress von der Medizinischen Universität Wien, der als Gutachter für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags tätig war.

Den isolierten Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) dürfen Ärzte bereits seit 1998 als Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Bezahlen muss der Patient das in der Apotheke zu Kapseln oder Tropfen verarbeitete Rezepturarzneimittel in der Regel selbst, weil es in Deutschland nicht als Medikament zugelassen ist.

Patienten, die sich die Therapie nicht leisten können, beschaffen sich Cannabis nicht selten auf illegalem Weg und bekommen oft minderwertige Ware mit unkontrolliertem Wirkstoffgehalt. „Deshalb plädiere ich für die Zulassung von Dronabinol als Medikament“, betont Kress. „Damit ist jedoch erst 2010 zu rechnen.“

Der Professor für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin kennt viele Fälle, in denen der medizinische Einsatz von THC gerechtfertigt ist: „Bei Krebspatienten lindert der Wirkstoff Übelkeit und Erbrechen, die als Nebenwirkung einer Chemotherapie auftreten“, erklärt er. „Außerdem steigert er die Wirkung starker Schmerzmittel, der Opioide.“ Bei Krebs- und Aids-Patienten nutzen Ärzte zudem die appetitsteigernde Wirkung. „Und bei multipler Sklerose wirkt THC krampflösend und lindert zentrale Nervenschmerzen“, sagt Kress.

Professor Hans-Peter Hartung von der Neurologischen Klinik der Universität Düsseldorf sieht den Einsatz von Cannabis bei multipler Sklerose kritischer. „Die Studienlage ist nicht eindeutig“, sagt das Vorstandsmitglied im Ärztlichen Beirat der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft. „Da die Wirkung auf Spastik in kontrollierten Studien nicht klar nachgewiesen ist und Nebenwirkungen zu beachten sind, haben unsere Fachgesellschaften den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen bei MS bisher nicht empfohlen.“ Nur in Ausnahmefällen, wenn andere Therapien nicht oder nicht ausreichend helfen, sei ein individueller Heilversuch mit THC zu vertreten.

Zu den kurzfristigen Nebenwirkungen zählen Kreislaufprobleme, langfristig kann es zu Denk- und Konzentrationsstörungen kommen. „Wegen der Wirkung auf die Psyche besteht zudem eine gewisse Suchtgefahr“, warnt Hartung. Kress dagegen bezeichnet das Suchtpotenzial von isoliertem THC als gering: „Beim Schlucken der Substanz flutet die Wirkung nicht so rasch an wie beim Inhalieren von Marihuana“, erklärt er. „Die psychischen Effekte treten erst nach zwei bis vier Stunden auf, weshalb sich die Produkte kaum zum Missbrauch eignen.“

Montag, 4. Januar 2010

Cannabis bekämpft hochresistente Bakterien

Gefährliche Erreger in Krankenhäusern fordern jährlich viele Todesopfer. Forscher haben nun herausgefunden, dass die Cannabis-Pflanze gegen die resistenten Bakterien besonders wirksam ist. Die als Rauschmittel bekannte Pflanze kann zudem zur Behandlung bei neurologischen Erkrankungen eingesetzt werden.

Wissenschaftler der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Cra-Cin in Rovigo und der Università del Piemonte Orientale in Novara haben bisher unbekannte Heilkräfte der zur Gattung der Hanfgewächse gehörenden Cannabis-Pflanze aufgedeckt. Die in Zusammenarbeit mit der School of Pharmacy in London durchgeführten Labortests haben gezeigt, dass die auch als Rauschmittel genutzte Pflanze gegen hyperresistente Superbakterien eingesetzt werden kann.

"Die von der Cannabis-Pflanze produzierten Moleküle THC, CBD, CBG, CBC und CBN erweisen sich als wirksames Mittel gegen die besonders in Krankenhäusern verbreiteten Bakterien, den sogenannten Superbugs", erklärt der Institutsdirektor Enrico Biancardi." Das gilt insbesondere für die Staphyllokokkenstämme EMERSA-15 und EMERSA-16, die gegenüber Antibiotika äußerst widerstandsfähig sind".

Beim ständigen Kontakt mit Antibiotika träten Veränderungen in deren Erbgut auf, was die Bakterien auf Dauer unzerstörbar mache. In Italien seien allein 18.000 Todesfälle im Jahr und somit mehr tödliche Ausgänge als bei Aids-Erkrankungen die Folge. Im Verlaufe der drei Jahre dauernden Untersuchungen wurde außerdem festgestellt, dass die Cannabis-Substanzen CBD und CBG bei den gegen Penicillin besonders resistenten Bakterien die effizientesten sind.

Ihre therapeutischen Eigenschaften werden neuerdings auch in Kanada genutzt, wo die Apotheken mit dem Verkauf von Cannabinoid-Mischungen zur Behandlung schwerer neurologischer Erkrankungen begonnen haben.

Samstag, 2. Januar 2010

USA: Patienten aus Colorado, die das Recht haben, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verwenden, haben auch das Recht, die Droge zu kaufen


Patienten, denen die Verwendung von Cannabis in Colorado erlaubt ist, haben nach einem Urteil vom 30. Dezember ein verfassungsmäßiges Recht, Cannabis nicht nur zu verwenden, sondern auch zu kaufen. Richter Christopher Cross vom Distriktgericht des Kreises Arapahoe unterstützte die CannaMart-Verteilungsstelle, die die Stadt Centennial verklagt hatte, nachdem sie im Oktober geschlossen worden war. Cross gab dem Antrag der Verteilungsstelle auf eine einstweilige Verfügung statt, die die Stadt daran hindert, die Verteilungsstelle geschlossen zu halten, während sich CannaMart gegen das Argument der Stadt wehrt, sie habe das Recht, Cannabisläden zu schließen, weil sie gegen Bundesdrogengesetze verstoßen.

Die medizinische Verwendung von Cannabis ist seit einem Volksentscheid im Jahr 2000 in Colorado erlaubt. Jüngste Entscheidungen der staatlichen Gesundheitsbehörden sowie eine Erklärung des Bundesjustizministers aus dem Jahr 2009, dass Bundesstaatsanwälte sich nicht in staatliche Regelungen zu Cannabis einmischen werden, haben zu einer explosionsartigen Vermehrung kommerzieller Cannabisgeschäfte in Colorado geführt. Richter Cross erklärte, die Stadt verletze die Rechte von drei medizinischen Cannabispatienten, die sich der Klage angeschlossen hatten. Einer dieser Patienten erklärte, dass die Schließung von CannaMart es ihm erschwere, medizinischen Cannabis, der ihm zur Behandlung einer Nervenerkrankung empfohlen worden sei, zu bekommen.

Wissenschaft: Nabilon verbesserte den Schlaf bei Patienten mit Fibromyalgie


An der Schmerzklinik der McGill-Universität (Montreal, Kanada) wurden bei 31 Patienten mit Fibromyalgie und chronischer Schlaflosigkeit die Wirkungen von niedrigen Dosen des THC-Abkömmlings Nabilon (0,5 bis 1,0 mg zur Nacht) und des Antidepressivums Amitriptylin (10 bis 20 mg zur Nacht) auf den Schlaf untersucht. Die Fibromyalgie ist durch weit verbreitete chronische Schmerzen und Schlaflosigkeit charakterisiert. Die Teilnehmer erhielten jedes Medikament zwei Wochen lang mit einer zweiwöchigen Pause ohne Medikation zwischen den beiden Therapiephasen.

Die Studie wurde von 29 Teilnehmern beendet. Der Schlaf wurde sowohl durch Amitriptylin als auch durch Nabilon verbessert. Nabilon war Amitriptylin jedoch überlegen. Es wurden keine Wirkungen auf die Schmerzen, die Stimmung und die Lebensqualität beobachtet. Die Nebenwirkungen waren meistens gering bis mäßig stark und waren häufiger bei Nabilon. Die Forscher folgerten, dass "Nabilon wirksam bei der Verbesserung des Schlafes bei Patienten mit FM ist und gut vertragen wird. Niedrig dosiertes Nabilon, das einmal täglich zur Nacht gegeben wird, könnte als eine Alternative zu Amitriptylin betrachtet werden".

(Quelle: Ware MA, Fitzcharles MA, Joseph L, Shir Y. The Effects of Nabilone on Sleep in Fibromyalgia: Results of a Randomized Controlled Trial. Anesth Analg. [Elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])