Mittwoch, 6. Januar 2010
Patienten aus Colorado dürfen Cannabis kaufen
Die medizinische Verwendung von Cannabis ist seit einem Volksentscheid im Jahr 2000 in Colorado erlaubt. Nach einem Urteil vom 30.Dezember 2009 haben nun Patienten ein verfassungsmäßiges Recht, Cannabis nicht nur zu verwenden, sondern auch zu kaufen. Richter Christopher Cross vom Distriktgericht des Kreises Arapahoe unterstützte die CannaMart-Verteilungsstelle, die die Stadt Centennial verklagt hatte, nachdem sie im Oktober geschlossen worden war. Cross gab dem Antrag der Verteilungsstelle auf eine einstweilige Verfügung statt, die die Stadt daran hindert, die Verteilungsstelle geschlossen zu halten, während sich CannaMart gegen das Argument der Stadt wehrt, sie habe das Recht, Cannabisläden zu schließen, weil sie gegen Bundesdrogengesetze verstoßen. Jüngste Entscheidungen der staatlichen Gesundheitsbehörden sowie eine Erklärung des Bundesjustizministers aus dem Jahr 2009, dass Bundesstaatsanwälte sich nicht in staatliche Regelungen zu Cannabis einmischen werden, haben zu einer explosionsartigen Vermehrung kommerzieller Cannabisgeschäfte in Colorado geführt. Richter Cross erklärte, die Stadt verletze die Rechte von drei medizinischen Cannabispatienten, die sich der Klage angeschlossen hatten. Einer dieser Patienten erklärte, dass die Schließung von CannaMart es ihm erschwere, medizinischen Cannabis, der ihm zur Behandlung einer Nervenerkrankung empfohlen worden sei, zu bekommen.
Quelle: Colo. judge: Pot shops have constitutional rights (Associated Press)
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber/Nutzer verantwortlich. Für nichtmoderierte Datenhinhalte ist jeweils zuständig, wer die Daten in das System eingegeben hat. Hinweise auf Verstöße, mißbräuchliche Verwendung von Trademarks etc., bitten wir fernmündlich, schriftlich und per eMail an obige Adresse schicken. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise 4-8 Wochen. Strafbewährte Unterlassungserklärungen usw. werden von uns grundsätzlich so aufgefaßt, dass anstatt einer schnellstmöglichen Beseitigung des Umstands lieber eine detaillierte jahrzehntelange juristische Klärung der Sachlage mit gleichzeitiger detaillierter Veröffentlichung des gesamten Vorgangs erwünscht wird. Wer also eine vernünftige Lösung wünscht, soll uns bitte ohne Einschaltung eines Anwalts - von Mensch zu Mensch ansprechen. Dies hier ist ein privates Impressum. Als Privatpersonen unterliegen wir nicht der Anbieterkennzeichnung.