Dienstag, 5. Januar 2010
Naturmedizin:Cannabis gegen starke Schmerzen
Umstritten: Hanfpflanze als Medizin Gefährliche Einstiegsdroge und hochwirksames Medikament. Was für bundesweit rund 600.000 meist jugendliche Haschisch- und Marihuana-Konsumenten ein schneller Kick ist, kann letzte Hoffnung sein für schwerkranke Patienten mit Krebs, Aids oder multipler Sklerose, denen keine Arznei mehr hilft. Doch an Hanf oder Cannabis scheiden sich die Geister – zumal wissenschaftliche Studien weniger eindeutig sind als die aktuelle Rechtslage.
Zwar erhielten kürzlich sieben Patienten von der Bundesopiumstelle in Bonn eine Ausnahmegenehmigung und bekommen seit Mitte Februar aus den Niederlanden importierte „Medizinal-Cannabisblüten“ legal in der Apotheke. Der Bundestag sprach sich im vergangenen Dezember allerdings gegen die erleichterte Verwendung von Cannabis zur medizinischen Behandlung aus.
„Das getrocknete Kraut und das Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze – bekannt als Marihuana und Haschisch – sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht medizinisch verwendet werden“, sagt Professor Hans Georg Kress von der Medizinischen Universität Wien, der als Gutachter für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags tätig war.
Den isolierten Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) dürfen Ärzte bereits seit 1998 als Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Bezahlen muss der Patient das in der Apotheke zu Kapseln oder Tropfen verarbeitete Rezepturarzneimittel in der Regel selbst, weil es in Deutschland nicht als Medikament zugelassen ist.
Patienten, die sich die Therapie nicht leisten können, beschaffen sich Cannabis nicht selten auf illegalem Weg und bekommen oft minderwertige Ware mit unkontrolliertem Wirkstoffgehalt. „Deshalb plädiere ich für die Zulassung von Dronabinol als Medikament“, betont Kress. „Damit ist jedoch erst 2010 zu rechnen.“
Der Professor für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerzmedizin kennt viele Fälle, in denen der medizinische Einsatz von THC gerechtfertigt ist: „Bei Krebspatienten lindert der Wirkstoff Übelkeit und Erbrechen, die als Nebenwirkung einer Chemotherapie auftreten“, erklärt er. „Außerdem steigert er die Wirkung starker Schmerzmittel, der Opioide.“ Bei Krebs- und Aids-Patienten nutzen Ärzte zudem die appetitsteigernde Wirkung. „Und bei multipler Sklerose wirkt THC krampflösend und lindert zentrale Nervenschmerzen“, sagt Kress.
Professor Hans-Peter Hartung von der Neurologischen Klinik der Universität Düsseldorf sieht den Einsatz von Cannabis bei multipler Sklerose kritischer. „Die Studienlage ist nicht eindeutig“, sagt das Vorstandsmitglied im Ärztlichen Beirat der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft. „Da die Wirkung auf Spastik in kontrollierten Studien nicht klar nachgewiesen ist und Nebenwirkungen zu beachten sind, haben unsere Fachgesellschaften den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen bei MS bisher nicht empfohlen.“ Nur in Ausnahmefällen, wenn andere Therapien nicht oder nicht ausreichend helfen, sei ein individueller Heilversuch mit THC zu vertreten.
Zu den kurzfristigen Nebenwirkungen zählen Kreislaufprobleme, langfristig kann es zu Denk- und Konzentrationsstörungen kommen. „Wegen der Wirkung auf die Psyche besteht zudem eine gewisse Suchtgefahr“, warnt Hartung. Kress dagegen bezeichnet das Suchtpotenzial von isoliertem THC als gering: „Beim Schlucken der Substanz flutet die Wirkung nicht so rasch an wie beim Inhalieren von Marihuana“, erklärt er. „Die psychischen Effekte treten erst nach zwei bis vier Stunden auf, weshalb sich die Produkte kaum zum Missbrauch eignen.“
1 Kommentar:
Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber/Nutzer verantwortlich. Für nichtmoderierte Datenhinhalte ist jeweils zuständig, wer die Daten in das System eingegeben hat. Hinweise auf Verstöße, mißbräuchliche Verwendung von Trademarks etc., bitten wir fernmündlich, schriftlich und per eMail an obige Adresse schicken. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise 4-8 Wochen. Strafbewährte Unterlassungserklärungen usw. werden von uns grundsätzlich so aufgefaßt, dass anstatt einer schnellstmöglichen Beseitigung des Umstands lieber eine detaillierte jahrzehntelange juristische Klärung der Sachlage mit gleichzeitiger detaillierter Veröffentlichung des gesamten Vorgangs erwünscht wird. Wer also eine vernünftige Lösung wünscht, soll uns bitte ohne Einschaltung eines Anwalts - von Mensch zu Mensch ansprechen. Dies hier ist ein privates Impressum. Als Privatpersonen unterliegen wir nicht der Anbieterkennzeichnung.
Ola!
AntwortenLöschenSo sehr ich deine Bemühungen um Cannabis als Medizin schätze, fürchte ich, dass du mit solchen Volltextzitaten ohne echte Quellenangabe schnell in Teufels Küche geraten wirst.
Die Abmahnanwälte fliegen tief und sind zahlreicher, als dem Netz gut tut. Bitte sei vorsichtig!
Mit hanfigen Grüßen
Steffen