Montag, 16. November 2009
Richter erlaubt Anbau von Cannabis
MS-Kranker besaß mehrere hundert Gramm für den Eigenbedarf
Der Anbau und Besitz von Cannabis als Medizin kann im Einzelfall straffrei bleiben. Dies geht aus einem Urteil des Mannheimer Schöffengerichtes hervor. Ein an multipler Sklerose erkrankter Drogenkonsument wurde am Mittwoch freigesprochen.
Richter Ulrich Krehbiel fand deutliche Worte in seinem Urteil: "Warum gönnen wir Juristen einem Menschen mit so einem schweren Schicksal nicht ein paar schöne Tage." Und: "Das ist einer der leichtesten Fälle, den ich zu entscheiden hatte." Der Frührentner leidet seit den achtziger Jahren an einer Ataxie als Folge seiner MS-Erkrankung. Er wird von Krämpfen heimgesucht, Motorik und Sprachvermögen sind gestört. Mehrfach ist der 41jährige bereits hingefallen und hat sich dabei verletzt. Zur Linderung seiner Beschwerden konsumiert der Mann seit über 15 Jahren Haschisch und Marihuana. "Ich rauche jede Stunde einen Joint", bekannte der Angeklagte. Die Drogen baute er in seiner Mannheimer Wohnung an. Dort beschlagnahmte die Polizei mehrere hundert Gramm Cannabis. Die Menge reicht aus, um den Verbrechenstatbestand zu erfüllen.
Gegen Ataxie gibt es bisher kein zugelassenes Heilmittel. Cannabis könne jedoch die Symptome lindern, bestätigte ein Neurologe vor Gericht.
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