Sonntag, 22. November 2009
Grüne: Haltung der Obama-Administration zur medizinischen Verwendung von Cannabis auch für Deutschland vorbildlich
US-Regierung stellt medizinischen Gebrauch von Cannabis straffrei
Die neue US-Regierung hat Gesetze einiger Bundesstaaten zur medizinischen Verwendung von Cannabis erlaubt. Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen gebrauchen, gehen straffrei aus. Die Regierung von George W. Bush hatte diese Gesetze nicht anerkannt und die Bestrafung von Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten verlangt.
Die neue Entscheidung der amerikanischen Regierung ist richtig. Sie sollte auch hierzulande Schule machen. Eine gesetzliche Regelung zur straffreien medizinischen Nutzung von Cannabis in Deutschland ist überfällig. Zwar wurde die medizinische Verwendung von Cannabis in den letzten Jahren in Deutschland erleichtert. Zuletzt haben Anfang 2009 einige Patientinnen und Patienten erstmalig die Erlaubnis erhalten, Cannabisblüten aus der Apotheke zu beziehen.
Das Antragsverfahren hierfür ist jedoch nach wie vor bürokratisch und dauert in der Regel mehrere Monate. Die bisweilen erheblichen Kosten der Behandlung mit einem Cannabispräparat müssen zudem von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden. Derzeit liegen die Kosten für 5 Gramm Cannabis beim Bezug über eine Apotheke zwischen 80 und 110 Euro.
Ein zugelassenes und damit von den Krankenkassen zu bezahlendes Medikament auf Basis von Cannabis existiert bislang nicht. Wir fordern daher nach wie vor eine gesetzliche Regelung, bei der der Erwerb, Anbau und Besitz von Cannabis zur medizinischen Verwendung straffrei bleibt, wenn der behandelnde Arzt die Verwendung von Cannabis empfiehlt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber/Nutzer verantwortlich. Für nichtmoderierte Datenhinhalte ist jeweils zuständig, wer die Daten in das System eingegeben hat. Hinweise auf Verstöße, mißbräuchliche Verwendung von Trademarks etc., bitten wir fernmündlich, schriftlich und per eMail an obige Adresse schicken. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise 4-8 Wochen. Strafbewährte Unterlassungserklärungen usw. werden von uns grundsätzlich so aufgefaßt, dass anstatt einer schnellstmöglichen Beseitigung des Umstands lieber eine detaillierte jahrzehntelange juristische Klärung der Sachlage mit gleichzeitiger detaillierter Veröffentlichung des gesamten Vorgangs erwünscht wird. Wer also eine vernünftige Lösung wünscht, soll uns bitte ohne Einschaltung eines Anwalts - von Mensch zu Mensch ansprechen. Dies hier ist ein privates Impressum. Als Privatpersonen unterliegen wir nicht der Anbieterkennzeichnung.