Freitag, 18. Dezember 2009

Gesundheitsminister: Zulassung als Medikament wird geprüft


Bald darf einfacher als bisher auf Rezept „gekifft“ werden. Die Bundesregierung plant, den Zugang zu Cannabis als Medikament zu vereinfachen. Also kein Weihnachtsgeschenk für fröhliche Rauschebärte. Es geht um Hasch als Medizin. Geprüft wird auch, ob die Kassen künftig für die Therapie zahlen.

Der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses diesen Plan vorgestellt. Ein Sprecher Röslers bestätigte gestern Abend: „Die rein medizinische Anwendung von Cannabis wird im Interesse der Kranken geprüft.“ Zurzeit ist der Besitz, der Handel und der Konsum von Cannabis in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme: Das Medikament Dronabinol kann seit 1998 verordnet werden. Das ist aufwändig und teuer.

Wie kann man Cannabis legal bekommen?
Nur mit einer Sondergenehmigung der Bundesopiumstelle. Das gelang bislang nur etwa 30 Patienten, die Hasch und Cannabis-Tee nun offiziell in Holland kaufen dürfen. Oder auf Rezept: Klinikärzte und niedergelassene Ärzte verschreiben ein Medikament im Zuge einer Therapie. Die Tropfen bzw. Kapseln kosten je nach Menge bis zu 500 Euro im Monat. Ob die Kassen diese Kosten künftig übernehmen werden, muss noch geklärt werden. „Heute sind viele Patienten wegen der hohen Kosten gezwungen, auf den Schwarzmarkt auszuweichen“, so Grotenhermen.
Auch gibt es in Deutschland mit Dronabinol bisher nur einen Wirkstoff, der verschrieben werden darf. Es liegen aber Anträge auf neue Medikamenten-Zulassungen vor.

Im neuen Jahr sollen Studien zeigen, für welche Patienten Cannabis sinnvoll ist. Christine Aschenberg-Dugnus, Expertin für Sucht– und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, zum EXPRESS: „Cannabis als Medizin kann Schwerkranken Lebensqualität zurückgeben. Denn Cannabis hat eine eindeutig schmerzlindernde Wirkung. Bei der Frage des Gebrauchs von Cannabis als Medikament muss deshalb Rechtsklarheit für Patienten und Ärzte durch eine verbesserte Datenlage geschaffen werden.“

Auch aus der Union kommt Zustimmung. Willi Zylajew, CDU-Gesundheitspolitiker aus Hürth: „Wir dürfen uns nicht als Oberärzte aufspielen. Wie bei Morphium muss auch die Behandlung mit Cannabis möglich sein, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Das betrifft auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Der Kölner SPD-Politiker Karl Lauterbach: „Gerade für Patienten mit chronischen Schmerzen sind in den USA gute Erfahrungen gemacht worden.“ „Allerdings“, so Lauterbach, „darf die Indikation nur durch Spezialisten erfolgen. Das Missbrauchspotenzial wäre sonst zu hoch.“

Die Rechtslage
In Deutschland darf man Cannabis nicht besitzen, verkaufen, rauchen oder anbauen. Ausnahme: Dronabinol bzw. Genehmigung durch die Bundesopiumstelle. Dagegen werden Morphium (Narkose, Schmerzen) und Codein (Husten) seit langem in der Medizin eingesetzt. Für den Normalbürger gilt: Zwar ist der Besitz strafbar. Das Verfahren wird aber in der Regel eingestellt, wenn es sich um eine „kleine Menge“ handelt. „Kleine Menge“ ist in den meisten Bundesländern, z. B. Hamburg und Berlin, 6 Gramm, in NRW 7,5 Gramm. Dies gilt aber nur beim ersten Mal Erwischen. In den Niederlanden ist der Besitz für den eigenen Bedarf straffrei, ca. 5 Gramm.

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