Mittwoch, 17. Februar 2010

Hanf gegen Krebs

Bremst die Ausbreitung

Ein Inhaltsstoff der Cannabis-Pflanze hemmt einer Laborstudie der Universität Rostock zufolge die Ausbreitung von Krebs. Wie die Hochschule mitteilte, wiesen die Pharmakologen Robert Ramer und Burkhard Hinz in Zellkulturen nach, dass der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol die Auswanderung von Tumorzellen in umliegendes Gewebe bremst. Im Körper können durch diese Auswanderung Tochtergeschwülste (Metastasen) entstehen. Ermöglicht wird die Wanderung durch gewebezersetzende Enzyme, die von den Krebszellen produziert werden. Der Cannabis-Wirkstoff lässt die Zellen einen Hemmstoff gegen diese Enzyme bilden.

Nach Angaben von Hinz, Leiter des Instituts für Toxikologie und Pharmakologie, sind die Arbeiten zur Antikrebswirkung noch in einem frühen, experimentellen Stadium. Die bisherigen Befunde ließen jedoch darauf hoffen, dass Cannabinoide in Zukunft eine zusätzliche Krebstherapie darstellen könnten, die mit weniger Nebenwirkungen als die in der herkömmlichen Chemotherapie verwendeten Medikamente auskomme. Die Resultate sind im "Journal of the National Cancer Institute" veröffentlicht.

Cannabinoide werden schon seit Anfang der 90er Jahre intensiv auf ihre medizinische Wirkung untersucht. Sie werden unter anderem bei der Behandlung von Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie gegen Krebs eingesetzt. Tierversuche und Zellkulturexperimente weisen nach Angaben der Hochschule darauf hin, dass Cannabinoide auch in der Lage sind, Krebszellen an der Teilung zu hindern und sogar zu töten und so das Wachstum von Tumoren bremsen können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber/Nutzer verantwortlich. Für nichtmoderierte Datenhinhalte ist jeweils zuständig, wer die Daten in das System eingegeben hat. Hinweise auf Verstöße, mißbräuchliche Verwendung von Trademarks etc., bitten wir fernmündlich, schriftlich und per eMail an obige Adresse schicken. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise 4-8 Wochen. Strafbewährte Unterlassungserklärungen usw. werden von uns grundsätzlich so aufgefaßt, dass anstatt einer schnellstmöglichen Beseitigung des Umstands lieber eine detaillierte jahrzehntelange juristische Klärung der Sachlage mit gleichzeitiger detaillierter Veröffentlichung des gesamten Vorgangs erwünscht wird. Wer also eine vernünftige Lösung wünscht, soll uns bitte ohne Einschaltung eines Anwalts - von Mensch zu Mensch ansprechen. Dies hier ist ein privates Impressum. Als Privatpersonen unterliegen wir nicht der Anbieterkennzeichnung.