Dienstag, 9. Februar 2010
Cannabis im Arzneischränkchen
Drei Unterfranken haben die Erlaubnis für den Gebrauch von Hanf als Medizin bekommen
„Medizinal-Cannabis-Blüten“steht auf dem Döschen, der Inhalt ist aus den Niederlanden importiert. Vor genau einem Jahr haben erstmals in Deutschland Apotheken Marihuana als Medikament ausgegeben. Die Bundesopiumstelle hatte sieben Patienten, denen andere Medikamente nicht halfen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach aufwändigen Genehmigungsverfahren durften sie ab Februar das schmerzlindernde Kraut legal bei ihrem Apotheker beziehen. Inzwischen sind es 21 Patienten, die mit ihrem Antrag in Bonn bei der Bundesopiumstelle erfolgreich waren. Drei von ihnen kommen aus Unterfranken.
Ein 45-jähriger Würzburger konnte kurz vor Weihnachten zum ersten Mal ein Döschen Blüten in seiner Apotheke holen. Ein Verkehrsunfall vor acht Jahren hatte den gelernten Maschinenbauer zum Invaliden gemacht. „Von oben bis unten“ war er damals von den Ärzten „zusammengeschraubt worden“. Gegen die Rückenschmerzen, die seitdem nicht mehr aufhören, bekam der Würzburger die üblichen Schulmedizin-Mittel verschrieben. Doch die Nebenwirkungen waren zu stark, zu den Schmerzen kamen Magenprobleme.
Vor sechs Jahren setzte der Würzburger die Medikamente ab und begann sich selbst zu therapieren. Mit Cannabis-Kraut. Statt Schmerzmittel und Schlaftabletten zu schlucken nimmt er abends, kurz vor dem Zubettgehen, den Verdampfer und inhaliert die Hanfblüten. „Das löst die Verspannungen in den Beinen, hilft beim Einschlafen und ich kann morgens relativ schmerzfrei aufstehen.“
Fünf Gramm Cannabis-Blüten enthält eine Dose, 72 Euro zahlt der Würzburger dafür. Seine Hausärztin half beim Genehmigungsverfahren und bestätigte die positive Wirkung des Cannabis, das sonst als Droge verrufen ist. „Hanf sollte in der Apotheke neben den anderen Schmerzmitteln stehen und bei medizinischen Indikationen zumindest eine Option sein“, sagt der 45-Jährige, der sich im Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin engagiert und gegen Vorurteile ankämpft: „Es ist ein Drama, was durch Unkenntnis aus dieser Pflanze mit ihrem Potenzial gemacht wird.“
Auch wenn er sein Kraut jetzt nicht mehr illegal inhaliert, ist das Gefühl etwas Unerlaubtes, Kriminelles zu tun, nicht ganz verschwunden: „Die Angst, diffamiert und denunziert zu werden, ist nach wie vor da“, sagt der Würzburger, der seinen Namen deshalb lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.
Der synthetisch hergestellte, teure Cannabis-Wirkstoff Dronabinol, den Ärzte seit zwölf Jahren verschreiben dürfen, habe „nichts gebracht, nicht geholfen“, sagt der Würzburger Schmerzpatient. Deshalb der Antrag für die Blüten. „Dronabinol enthält nur den Hauptwirkstoff, natürliches Cannabis über 60 verschiedene Cannabinoide“, sagt der Bad Kissinger Clemens Frank. Der querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer und Krebspatient hatte selbst einige Zeit lang Dronabinol eingenommen – bis die Krankenkasse nicht mehr zahlte.
Joint gegen Spastiken
Nach Jahren der selbstverordneten Therapie mit dem verbotenen Kraut bekam Frank im vergangenen Sommer als erster Antragsteller aus Unterfranken die Erlaubnis zum schmerzstillenden Joint gegen seine Schmerzen und Spastiken. 20 Gramm Blüten sind ihm pro Monat genehmigt. „Ein enormer Gewinn an Lebensqualität“, sagt der 43-Jährige. Er komme mit einem einem Tütchen am Tag aus. „Bei schlechtem Wetter müssen es auch zwei oder drei sein.“
45 offene Anträge in Sachen Cannabis-Erlaubnis liegen derzeit bei der Bundesopiumstelle vor. Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom und chronische Schmerzen oder Schmerzen bei Krebserkrankungen sind die häufigsten Gründe für eine Genehmigung, sagt Dr. Ansgar Schulte vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, zu dem die Bundesopiumstelle gehört. Bei Krebspatienten kann Cannabis Übelkeit und Appetitlosigkeit lindern. Eine Erfahrung, die auch Clemens Frank machte: „Mit Cannabis hatte ich während der Chemo bedeutend bessere Erfolge gegen die Übelkeit als mit den herkömmlichen Chemiekeulen.“
Gleich wogegen das Kraut helfen soll – in jedem einzelnen Fall müssen die Ärzte bestätigen, dass alle anderen Therapien ausgeschöpft sind. Die erste Genehmigung für Cannabis auf Rezept hatte die Bundesopiumstelle übrigens im Sommer 2007 ausgestellt. Jahrelang hatte die Behörde Anträge pauschal abgewiesen – weil Sondergenehmigungen nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende“ Zwecke erteilt würden.
Extrakt genehmigt
Auch die Gesundheit von Einzelnen sei ein öffentliches Interesse, entschied dann das Bundesverwaltungsgericht – und verordnete Einzelfallprüfungen. Eine 51-jährige Multiple-Sklerose-Patientin war schließlich die Erste, die das krampflösende Cannabis als Extrakt aus der Apotheke beziehen durfte. Inzwischen sind es bundesweit 17 Patienten, die Cannabis-Extrakt als Medizin verwenden dürfen, heißt es bei der Bundesopiumstelle.
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