Donnerstag, 18. Februar 2010

Ermittlungsverfahren gegen Cannabis-Arzt eingestellt


Rüthen. Im April hatte die Polizei Wohnung und Büroräume des Rüthener Arztes Dr. Franjo Grotenhermen durchsucht. Der Verdacht: Abgabe oder Besitz von Betäubungsmitteln. Seit Jahren kämpft der Mediziner für die Legalisierung von Cannabis als Medizin. Nun wurde das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Rüthener Arzt Dr. Franjo Grotenhermen eingestellt. Dies wurde seinem Rechtsanwalt jetzt mitgeteilt.

Grotenhermens Wohnung und Büro waren im vergangenen April von der Polizei durchsucht worden. Der Rüthener Mediziner ist Vorsitzender der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin” (ACM). Die Mitglieder setzen sich für die Anerkennung und Freigabe von Cannabis als Medikament ein. Die Polizei beschlagnahmte Aktenordner der ACM, fertigten eine Kopie der Festplatte seines Computers an und notierten die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf „Handel mit oder Herstellen oder Abgabe/Besitz von einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel”.

Hanfapotheke im Internet
Auf Grotenhermen war die Staatsanwaltschaft Hamburg durch andere Ermittlungen gegen die so genannte „Hanfapotheke” im Internet aufmerksam geworden. Der Rüthener unterstützte diese als Beiratsmitglied. Die „Hanfapotheke” brachte - anonym -Patienten und Spender zusammen. Die schwerkranken Patienten hatten den Nachweis zu erbringen, dass ein Bedarf für eine Cannabis-Behandlung bestand. Ärzte prüften diesen Nachweis dann.

Die „Hanfapotheke” ist im Internet inzwischen nicht mehr erreichbar. Grotenhermen vermutet, dass dies im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesopiumstelle in Bonn (die zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehört) stehen könnte. Diese hatte, nachdem sie zuvor jahrelang Anträge pauschal abgelehnt hatte, im vergangenen Jahr erstmals Anträge zur Nutzung von Cannabis erlaubt. Sie folgte damit einem Urteil des

Krampflösende Wirkung
So durfte eine 51-jährige Patientin, die an Multipler Sklerose leidet, als Erste das krampflösende Cannabis aus der Apotheke beziehen. Inzwischen waren 21 Patienten mit ihrem Antrag in Bonn erfolgreich.

Dort gibt es derzeit 45 offene Anträge. Die generelle Situation, so Grotenhermen, sei aber „dramatisch”. Ihn erreichten jede Woche viele Anrufe von Patienten, die um Hilfe bitten - und die er nicht erfüllen kann. Diese Patienten, vermutet er, würden wohl in den illegalen Markt abgedrängt. Er würde sich wünschen, dass die Hürden zur Genehmigung herabgesetzt und Ärzte über die Nutzung entscheiden dürften. In Frage kommen für Cannabis etwa chronische Schmerzpatienten, Menschen mit MS oder dem Tourette-Syndrom.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Haftungshinweise: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber/Nutzer verantwortlich. Für nichtmoderierte Datenhinhalte ist jeweils zuständig, wer die Daten in das System eingegeben hat. Hinweise auf Verstöße, mißbräuchliche Verwendung von Trademarks etc., bitten wir fernmündlich, schriftlich und per eMail an obige Adresse schicken. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise 4-8 Wochen. Strafbewährte Unterlassungserklärungen usw. werden von uns grundsätzlich so aufgefaßt, dass anstatt einer schnellstmöglichen Beseitigung des Umstands lieber eine detaillierte jahrzehntelange juristische Klärung der Sachlage mit gleichzeitiger detaillierter Veröffentlichung des gesamten Vorgangs erwünscht wird. Wer also eine vernünftige Lösung wünscht, soll uns bitte ohne Einschaltung eines Anwalts - von Mensch zu Mensch ansprechen. Dies hier ist ein privates Impressum. Als Privatpersonen unterliegen wir nicht der Anbieterkennzeichnung.