Willkommen. Hier finden Sie Informationen rund um den Hanf (Cannabis sativa) - als Nutzpflanze, Medizin, Droge oder Machterhalt. Lassen Sie sich durch die Zeit führen, von 8000 vor unserer Zeitrechnung bis heute. Cannabis von A bis Z
Dienstag, 1. Dezember 2009
Therapie mit Cannabis: Die Front der Gegner bröckelt
Doch nach den Erfahrungen des Mediziners aus Rüthen (NRW) lindert Cannabis bei vielen schweren und meist unheilbaren Krankheiten wie Krebs, Aids, MS einen Teil der Beschwerden.
Dazu zählen Schmerzen, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen oder Depressionen. "Das muss man nicht erleiden", sagt Grotenhermen. "Schmerzen werden erträglicher, Appetitlosigkeit und Schlafstörungen gehören bei vielen der Vergangenheit an. Und auch die depressive Stimmung vieler Kranker wird deutlich aufgehellt."
Das bestätigt Joachim Nadstawek vom Berufsverband der Schmerztherapeuten. "MS- und Tumor-Patienten gewinnen Lebensqualität." Aber noch ist Cannabis als Arznei die Ausnahme: In Deutschland gibt es nach Auskunft der Bonner Bundesopiumstelle lediglich 30 Patienten, die Cannabis-Blüten oder Extrakt zur Behandlung nutzen dürfen, die Zahl der Anträge habe aber deutlich zugenommen.
Grundsätzlich sind Medikamente mit Cannabis-Bestandteilen als "nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel" verboten. Es gebe aber viele subjektive Berichte von Patienten, denen Cannabis helfe, bestätigt Wilhelm Schinkel von der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Medizin aus Hanfextrakt werde noch als Droge verteufelt, aber das scheint langsam aufzuweichen, sagt Grotenhermen: "Die Bundesopiumstelle hat die Hürde für eine Medikation mit Cannabis-Medikamenten deutlich abgebaut." Seit Kurzem würden Ärzte nicht mehr durch die Forderung nach einem Gutachten abgeschreckt, eine Cannabis-Therapie für ihre Patienten zu beantragen. "Jetzt wird nur noch ein normaler Arztbericht erwartet."
Zudem gebe es Ärzte, die eine Verschreibung des synthetisch hergestellten und erlaubten Cannabiswirkstoffs Dronabinol grundsätzlich ablehnen, bemängelt Grotenhermen. "Die Kassen erstatten die Kosten nicht", sagte er. Im Schnitt müssten Patienten 400 Euro im Monat für Dronabinol zahlen, falls ihr Arzt den Wirkstoff verschreibe. Deshalb versuchten Patienten, eine Ausnahme-Genehmigung für preiswerteren Cannabis zu bekommen. "In Sachen Cannabis wird sich was tun", meint Wilhelm Schinkel von der Bundesopiumstelle. Es gebe mehrere Medikamente, für die eine Kassenzulassung beantragt werden soll.
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ist gut für asma,tubakolose und ms u.s.w.
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